
Begutachtung Ölschäden
Sofortmaßnahmen
Feuerwehr (112) informieren bei größeren Mengen (>100 Liter)
Innerhalb 24 Stunden: Untere Wasserbehörde informieren (gesetzliche Meldepflicht nach §44AwSV)
Ein Heizölaustritt stellt eine erhebliche Gefahr für die Gebäudeinfrastruktur dar. Die Schäden betreffen Beton, Mauerwerk, Estrich, Abdichtungen und Bodenplatten, wobei Heizöl durch seine chemische Zusammensetzung (Kohlenwasserstoffe) in poröse Baustoffe eindringt und diese nachhaltig schädigt. Je nach Dauer und Menge des Austritts können die Sanierungskosten von wenigen Tausend Euro bis in den sechsstelligen Bereich reichen. Sofortiges Handeln ist entscheidend, um die Schadensausbreitung zu minimieren.
Unsere Dienstleistungen
Schadensumfang ermitteln:
Kernbohrungen und Materialproben beauftragen, um Eindringtiefe zu bestimmen.
Raumluftmessung:
VOC-Messung der Innenraumluft durch akkreditiertes Labor.
Behördliche Abstimmung:
Sanierungskonzept mit Unterer Wasserbehörde abstimmen.